Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine staatliche Förderung mit hoher und fester Einspeisevergütung.
Ihr lokales Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist durch das EEG verpflichtet, den von ihrer Anlage produzierten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen (bis 30 kWp ohne vorherigen Netzprüfungsantrag) und zu einem festgelegten Preis für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Jahre zu vergüten. Die Eigennutzung (Selbstverbrauch) wird ebenfalls stark gefördert.
Einspeisevergütung für Inbetriebnahme ab 01. Januar 2012
Aufdachanlage bis 30 kWp | 24,43 ct/kWh |
Aufdachanlage 30 bis 100 kWp | 23,23 ct/kWh |
Aufdachanlage 100 bis 1000 kWp | 21,98 ct/kWh |
Aufdachanlage über 1000 kWp | 18,33 ct/kWh |
Sonstige Flächen (Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sonderfläche) | 17,94 ct/kWh |
Konversionsflächen (Militärgelände, Deponie, neben BAB oder Bahngleisen,...) | 18,76 ct/kWh |
Vergütung für Eigenverbrauch - Anlagen bis 30 kWp
- Eigenverbrauchsanteil unter 30% |
8,05 ct/kWh |
- Eigenverbrauchsanteil über 30% | 12,43 ct/kWh |
Eigenverbrauch - Anlagen 30 bis 100 kWp: | |
- Eigenverbrauchsanteil unter 30% | 6,85 ct/kWh |
- Eigenverbrauchsanteil über 30% | 11,23 ct/kWh |
Eigenverbrauch - Anlagen 100 bis 500 kWp: | |
- Eigenverbrauchsanteil unter 30% | 5,60 ct/kWh |
- Eigenverbrauchsanteil über 30% | 9,98 ct/kWh |