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Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien mit LED Beleuchtung – ganz einfach

Licht hat immense Auswirkungen auf den Menschen und beeinflusst unter anderem den Biorhythmus, der häufig als innere Uhr bezeichnet wird, sowie die Sehfunktion, das Leistungsvermögen, den Erholungseffekt und das Wohlbefinden.

Ein Mangel an Licht oder Licht zur falschen Zeit kann dagegen krank machen, was sich physisch durch eine verkrampfte Haltung oder überlastete Augen äußern kann und zudem auch psychisch durch schlechte Stimmung bis hin zu Depressionen.

Darüber hinaus erhöht eine schlechte Beleuchtung die Unfallgefahr und beeinträchtigt somit die Arbeitssicherheit. Aus diesem Grund existieren spezielle Regeln in Bezug auf die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz.

Die diesbezüglichen Vorschriften zur Beleuchtung am Arbeitsplatz sind in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) geregelt. Unter Punkt ASR A3.4 „Beleuchtung“ finden Sie Grenz- und Mindestwerte, welche die Beleuchtung am Arbeitsplatz erfüllen muss, sowie eine detaillierte Anleitung zur Messung dieser Werte.  

Bei der Beleuchtung in Räumen werden in erster Linie der Tageslichtquotient, die Beleuchtungsstärke, die Farbwiedergabe und Blendungen sowie Reflexionen betrachtet.

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Der Tageslichtquotient

Wann immer möglich, sollten Sie Tageslicht einer künstlichen Beleuchtung vorziehen. Der Tageslichtquotient verrät Ihnen, ob das Tageslicht in Ihrem Betrieb ausreicht und gibt an, wie sich die Beleuchtungsstärke am Punkt eines Raumes im Vergleich zu der Beleuchtung im Freien verhält.

Laut der ASR A3.4 sollte der Tageslichtquotient größer als 2 % sein und bei Dachoberlichtern größer als 4 %. Hierfür sollte die Fensterfläche etwa 10 % der Raumfläche betragen.

Doch auch in diesem Fall sind Arbeitsplätze, die sich nicht direkt bei den Fenstern befinden zumeist nicht ausreichend beleuchtet, weil diese zu wenig Tageslicht abbekommen. Zudem muss die natürliche Beleuchtung, je nach Jahreszeit, ebenfalls um künstliches Licht ergänzt werden.

 

Die Beleuchtungsstärke

Die Beleuchtungsstärke beschreibt die Menge des Lichts, welches auf eine Fläche fällt, und wird in Lux (lx) gemessen. Bei der Beleuchtungsstärke handelt es sich um eine der wenigen Kenngrößen in Bezug auf die Beleuchtung von einem Arbeitsplatz.

Zu der Beleuchtungsstärke finden Sie eine ausführliche Tabelle im Anhang 1 zu der ASR A3.4. Demnach sollte in Büros zum Schreiben, Lesen und für die Datenverarbeitung mindestens eine Beleuchtungsstärke von 500 lx gegeben sein. Für technisches Zeichnen gelten 750 lx als optimale Beleuchtungsstärke, während in Bäckereien bereits 300 lx ausreichend und für die meisten Arbeiten an Maschinen gelten 300 lx ebenfalls als angemessen.

Zum Vergleich: An einem Sommertag werden 100 000 lx erreicht, an trüben Wintertagen etwa 5000 lx.

Grundsätzlich sollte auf eine gleichmäßige flimmerfreie Beleuchtung geachtet werden.

Die richtige Beleuchtung für jedes Einsatzgebiet finden Sie hier!

Sind Sie sich unsicher, welche LED Technik sich am besten für Ihr Büro, Ihre Praxis oder Werkstatt eignet, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne und kompetent.

 

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Blendung und Reflexion

Weil eine hohe Lichtdichte direkte Blendung verursacht, sollten Lampen mit einer hohen Lichtdichte stets angewinkelt werden. Dazu zählen Leuchten mit mehr als 500 000 Candela/m2 (cd/m2), wozu unter anderem LEDs oder Halogenlampen gehören, die man daher um 30 Grad anwinkeln sollte.

Eine hohe Lichtdichte, die zu einer direkten Blendung von außen führt, kann zum Beispiel durch Rollos oder Jalousien gemindert werden oder durch den Einbau einer Sensorik. Dabei spielt immer auch das Material eine wichtige Rolle, durch welches die Blendung verursacht wird.

Bei einer Reflexion handelt es sich um eine indirekte Blendung, die entsteht, sobald Licht auf eine reflektierende Fläche trifft. Um das zu verhindern, sollten Möbel, Werkzeuge oder Verkleidungen mit einem möglichst geringen Reflexionsgrad gewählt werden.

Bestimmt wird der Reflexionsgrad anhand von Reflexionsgradtafeln, nach denen der ideale Reflexionsgrad für Decken zwischen 0,7 und 0,9 liegt, für Wände zwischen 0,5 und 0,8, für Böden zwischen 0,2 und 0,4 und für Arbeitsflächen, Möbel und Geräte zwischen 0,2 und 0,7.

 

Fazit

Wenngleich die Angaben aus der ASR lediglich Mindestwerte darstellen, können Arbeitgeber davon ausgehen, die Arbeitsschutzpflichten zu erfüllen, wenn sie sich an die ASR-Angaben halten.

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern jedoch wirklich etwas Gutes tun, dann sollten Sie die Beleuchtung in Ihrem Betrieb individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter abstimmen.

So empfinden ältere Menschen eine höhere Lux-Zahl bei der Arbeit beispielsweise als angenehmer, während jüngere Mitarbeiter auch mit einer niedrigeren Lux-Zahl zurechtkommen.

Im besten Fall sollten Sie sich bei der Arbeitsplatzbeleuchtung für eine Mischung aus Tageslicht, einer indirekten Beleuchtung in Form von Decken und/oder Wandleuchten, sowie eine individuelle Lichtquelle an jedem Arbeitsplatzentscheiden.   

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