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Finanzieren Sie Ihre PV-Anlage zinsgünstig mit der KfW

Verschiedene Programme bezuschussen die Anschaffung von Photovoltaik Anlagen und Stromspeichern bundesweit. Die staatliche KfW beispielsweise bietet eine besonders zinsgünstige Form der Förderung an. Wir stellen Ihnen das Programm Erneuerbare Energien vor.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert durch ihr Programm „Erneuerbare Energien 270“ den Erwerb, die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik Anlagen, während sie durch das Programm „Erneuerbare Energien 275“ auch Stromspeicher bezuschusst.

Durch eine Förderung ist es vor allem für Privatpersonen oftmals deutlich leichter eine Photovoltaik Anlage inklusive Speicher zu finanzieren.

Die Konditionen bei einer Förderung über die KfW

Wer sich für einen Kredit interessiert, um damit eine Photovoltaik Anlage zu erwerben, errichten oder zu erweitern, der kann bei der KfW zwischen drei verschiedenen Laufzeit-Varianten wählen: Entscheiden Sie sich für eine Laufzeit von fünf, zehn oder zwanzig Jahren, wobei die tilgungsfreie Zeit zwischen einem und drei Jahren betragen kann.

Was die Zinsen für einen derartigen Kredit betrifft, so werden diese von der KfW in der Regel auf einen Zeitraum von zehn Jahren festgeschrieben, können aber bei einer längeren Laufzeit auch über die gesamte Zeit getilgt werden.

Hierbei richtet sich der Zinssatz nach den Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt und ist zudem abhängig von der Bonität der Person, die den Kredit beantragt. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf Förderung, die zwingend vor der Investition geschehen muss. Profitieren Sie in Planung und Errichtung oder Erweiterung einer Anlage von unserem Wissen und Geschick. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann über einen derartigen KfW-Kredit der Kauf, die Errichtung oder die Erweiterung einer Photovoltaikanlage auf einer freien Fläche oder einem Gebäude.

Dabei bestehen allerdings Unterschiede zwischen einer Photovoltaik Anlage und einer Solaranlage, denn Solaranlagen können, im Gegensatz zu einer Photovoltaik Anlage, für das Erzeugen von Warmwasser genutzt werden. Dagegen wird eine Photovoltaik Anlage ausschließlich für die Stromerzeugung genutzt.

Daher fällt die Errichtung von Solaranlagen auch nur unter das Programm „Erneuerbare Energien 270“, wenn es sich nicht um ein Neubauprojekt oder eine Sanierung handelt, denn dies ist in den Programmen 153 (Energieeffizient Bauen) und 151 (Energieeffizient Sanieren) geregelt.

Mitunter kann eine Förderung über die KfW auch außerhalb von Deutschland beantragt werden, allerdings nur, sofern Sie als deutsches Unternehmen im Ausland investiert oder wenn dadurch die Energiesituation hierzulande verbessert werden kann.

Für wen kommt eine Förderung infrage?

Ein Kredit über die KfW kann sowohl von Privatpersonen, Freiberuflern, Landwirten beantragt werden als auch von gemeinnützigen Organisationen oder Unternehmen.

Privatpersonen sollten hierbei allerdings berücksichtigen, dass sie durch die Einspeisung von Solarstrom in der Folge einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Was das konkret in Ihrem Fall bedeutet, klären wir am besten auch in einem persönlichen Gespräch.

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