AGB

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AlphaSol GmbH, Auf dem Hohenstein 3a, 61231 Bad Nauheim

  • 1 Allgemeines

  1. Maßgebliche Vertragsgrundlage, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, für unsere Angebote, Planungs- und Werkleistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die auch für künftige Geschäftsbeziehungen so lange gelten, bis von uns geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden. Sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers, die nicht anerkannt werden.
    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte aus laufender Geschäftsverbindung, auch wenn sie einmal nicht ausdrücklich zugrunde gelegt wurden.
    3. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Für mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Nebenabreden übernehmen wir keine Gewähr.

 

  • 2 Angebot und Auftragsbestätigung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Dieser erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und termingerechten Belieferung durch unsere Zulieferer. Bei Lieferverzug wird der Vertragspartner informiert; bei Nichtausführung wird eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet.
    2. Planungsleistungen, die über ein Angebot hinausgehen, können nach Aufwand von uns berechnet werden; Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an die AlphaSol GmbH zurückzugeben. Bereits von uns geleistete Zahlungen, wie an das EVU zur Netzprüfung, sind vom Kunden zu erstatten.
    3. Die Überlassung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichtet uns nicht zum Vertragsabschluss.
    4. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind.
    5. Bei unserem Angebot ist von den sichtbaren Gegebenheiten ausgegangen worden. Sollten Abweichungen auftreten, die einen Zusatzaufwand erfordern, müssen diese gesondert verhandelt werden.
    6. Technische Änderungen, die objektbedingt sinnvoll oder im Rahmen des technischen Fortschrittes angezeigt sind, sind vertragsgemäß, sofern dadurch dem Vertragspartner keine merklichen Nachteile entstehen.
    7. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen, Prospekten oder in der vorvertraglichen Korrespondenz sind nur als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns unwesentliche Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ebenso wie die Verwendung wenigstens gleichwertiger Werkstoffe bzw. Bauteile vor.
    8. Bei Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, 10% vom Auftragswert als pauschale Unkostenbeteiligung für Planungs- und Ingenieursleistungen zu berechnen.
  • 3 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.
    2. Wir sind berechtigt, Preise von Positionen bei Abrechnung nach Aufmaß, Materialverbrauch oder Stunden zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Der Vertragspartner kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
    3. Ein ggfs. notwendiges Baugerüst und ein ggfs. notwendiger Zählerschrank, bzw. Umbauarbeiten im Zählerschrank sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt.
    4. Ein Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  • 4 Zahlung

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Zahlungen in folgenden Teilleistungen zu erbringen:

Photovoltaik: 30% Planungsleistungen nach Angebotsbestätigung, 60% bei Lieferung der Komponenten. Gegebenenfalls wird die Lieferrechnung aufgrund etwaiger Lieferengpässe aufgeteilt (Unterbrechung der Lieferkette, Rohstoffmangel, Pandemiebedingter Produktionsausfall).

Die Schlussrechnung in Höhe von 10% bei kaufmännischer (nicht technischer) Inbetriebnahme.

LED-Beleuchtung ohne Installation: 50% bei Vertragsabschluss, 50% bei Lieferung.

LED-Beleuchtung mit Installation: 30% bei Vertragsabschluss, 60% bei Lieferung, 10% bei Installation.

 

  1. Der Kunde erklärt sich mit der Zahlungsabwicklung über einen Factor einverstanden. Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass der Factor Informationen zur Bonität einholen kann.

Bei Nicht-Ankauf durch den Factor werden gesonderte Zahlungsvereinbarungen schriftlich getroffen. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), bei Rechnungserhalt an die AlphaSol GmbH zu leisten. Bei Nichteinhaltung befindet sich der Kunde/Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB vorliegt.
3. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt (zum Beispiel Prokura).
4. Der Kunde/Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

  • 5 Lieferzeit, -ort, & Gefahrübergang

  1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als Orientierungspunkte, und nur dann als fix vereinbart, wenn dies ausdrücklich erklärt worden ist. Dann setzt die Einhaltung der Lieferzeit insbesondere Teilzahlungsverpflichtungen des Käufers voraus.
    2. Für Schäden aus Lieferverzug (z.B. Ausfall der Einspeisevergütung, Finanzierungszinsen, etc.) übernehmen wir keine Haftung. Die Einhaltung von Liefer- und Montagefristen setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält und die Lieferkette nicht beeinträchtigt ist. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.
    3. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
    4. Ohne besondere Vereinbarung steht die Versandart in unserem Ermessen.
    5. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen uns. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet.
    6. Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen ausschließlich nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Der Logistikdienstleister und wir sind unverzüglich zu unterrichten.
    7. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
    8. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
    9. Die Ware ist bis zur Verarbeitung vom Vertragspartner diebstahl- und feuersicher kostenlos zu verwahren.
    10. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen für uns gegenüber dem Auslieferer der Ware abzugeben.
  • 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt der AlphaSol GmbH offen zu legen. Ferner darf der Käufer mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden unsere Rechte beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss der Käufer dies uns unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  • 7 Mitarbeit

Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser, etc. zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich auch, alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die eine reibungslose Montage gewährleisten.

  • 8 Sachmängel

  1. Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer vor Verarbeitung oder Einbau unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
    2. Gegenüber einem Käufer ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
    3. Bei Lieferung neu hergestellter Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren Mängelansprüche (§437 BGB) des Käufers nach einem Jahr. Im Übrigen gilt für Käufer die gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche (§437 BGB), z.B. im Fall des Rückgriffsanspruchs des Verbrauchers §479 BGB.
    4. Soweit der Käufer, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses des §478 BGB uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstige Art zu wählen.
    5. Der vorstehende Abschnitt VIII Nummer 2, 3 und 5 genannte Haftungsausschluss mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der AlphaSol GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der AlphaSol GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen.
  • 9 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile reparieren, auswechseln oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir in angemessener Zeit den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Der Vertragspartner ist gehalten, unsere bzw. die Vorschriften des Zulieferers einzuhalten.
    2. Wir übernehmen keine Gewähr, bzw. Schadenersatzforderungen für Mängel im öffentlichen Netz.
    3. Soweit der Hersteller eine eigene, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gibt, gilt diese Garantie für uns nicht, hier gilt die Herstellergarantie.
    4. Für Schadenersatzansprüche jeder Art haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.
  • 10 Haftung

  1. Der Haftungsübergang auf den Vertragspartner erfolgt bei Verlassen der Ware aus unserem Haus.
    2. Wir übernehmen keine Haftung für eine evtl. notwendige Blitzschutzeinrichtung, eine ggfs. notwendige Baugenehmigung, eine evtl. unzureichende Baustatik, Folgeschäden aus der Handhabung mit asbesthaltigen Stoffen, Versicherungsfragen, etc.
    3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns und unseren Mitarbeitern. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
    4. Die Verjährungsfrist für Mängel, die mit der Inbetriebnahme bzw. dem Abschluss der Installation beginnt, beträgt 24 Monate, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
  • 11 Rechte

Der Vertragspartner verpflichtet sich, unsere Unterlagen nicht Dritten zur geschäftlichen Auswertung zu überlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro zu zahlen. Je Woche einer fortgesetzten Zuwiderhandlung gilt als selbständige Zuwiderhandlung. AlphaSol kann statt der Vertragsstrafe Schadenersatz verlangen.

  • 12 Händler

Diese Regelungen gelten sinngemäß, wenn der Vertragspartner für uns ein Händler ist, der seinerseits an den Endkunden ausliefert. Wenn wir es nicht ausdrücklich schriftlich gestattet haben, darf insoweit nicht mit unserem Namen geworben werden.

  • 13 Datenspeicherung

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 33 BDSG Kundendaten zu unserem internen Gebrauch und als Lieferanschriften für Zulieferer gespeichert werden.

  • 14 Gerichtsstand & Anwendbares Recht

  1. Für alle Streitigkeiten sind das Amtsgericht Friedberg (Hessen) bzw. das Landgericht Gießen ausschließlich zuständig.
    2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
    3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
    4. Verhandlungssprache ist Deutsch.


AlphaSol GmbH Bad Nauheim, 2010 - 2023